59 km/h für 50 ccm Roller

NEWS VOM 09.01.2019

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum, die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 59 km/h oder 60km/h anzuheben.

In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch...

Hier geht's zu weiteren Infos und der Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/zulaessige-hoechstgeschwindigkeit-fuer-kleinkraftraeder-bis-50ccm-von-45-auf-59km-h

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