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B196 - der 125er Führerschein für PKW-Fahrer

NEWS VOM 01.03.2023

Seit Anfang 2020 gibt es einen neuen Führerschein, der zum führen eines 125er Rollers oder Motorrads berechtigt. Dieser Führerschein B196 kommt ganz ohne Prüfung aus. Du musst lediglich mindestens 25 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen. Mit wenigen Fahr- und Theoriestunden in deiner Fahrschule hast Du den B196 bereits in der Tasche! 

Welche Leichtkrafträder und Leichtkraftroller darfst du fahren?

  • Zweirädrige Leichtkrafträder und zweirädrige Leichtkraftroller
  • Hubraum von max. 125 cm³
  • Motorleistung von max. 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
  • auch mit Beiwagen


Dreirädrige Fahrzeuge?

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge 
  • symmetrisch angeordnete Reifen
  • Bei Verbrennungsmotoren: Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von max. 15 kW (gilt nur bei dreirädrigen Fahrzeugen, sonst 11 kW)


Gibt es ein Mindestalter für B196?

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen.


Gibt es Sonderregelungen?

  • Ja. Du musst für die B196-Führerscheinregelung eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule über 13,5 Zeitstunden absolvieren. Eine abschließende Prüfung ist nicht nötig. Nach Vorlage eines Nachweises der Fahrschule kann die Ausbildung unter der Prüfnummer 196 in den Führerschein eingetragen werden. Wichtig: Diese Regelung ist nur innerhalb Deutschlands und nicht im Ausland gültig! Das Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb Deutschlands also nicht erlaubt.


Der „verkürzte“ Aufstieg in die Klasse A2 ist, anders als bei der regulären A1-Klasse, bei B196 nicht möglich. Hier müssen die vorgegebenen Theorie- und Praxisstunden in vollem Umfang absolviert werden.

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Dein hmf Team


Quelle: Zweiradfuehrerschein.de
Mehr Infos unter www.zweiradfuehrerschein.de.

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