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Steuer für's Motorrad
NEWS VOM 05.02.2024
Deutschland und seine Steuern... Normalerweis kein schönes Thema. Aber für's Zweirad sieht das ganze eigentlich ganz hübsch aus.
Da wir immer wieder nach der Berechnung der Steuer bei unseren Motorrädern und Rollern gefragt werden, hier eine kurze Info dazu.
Grundsätzlich gilt bei Krafträdern und Rollern 1,84 € pro angefangene 25 cm³ - bei Saisonkennzeichen entsprechend anteilig weniger als Jahresbeitrag. Dabei ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug eine aktuelle Euro5 oder gar keine Euro-Abgasnorm erfüllt. Auch die gefahrenen Kilometer oder der Standort der Zulassung in Deutschland ist nicht relevant.
Eine Besonderheit sind Fahrzeuge bis 125 cm³ (und bis maximal 11 kW / 15 PS). Hier gilt zwar grundsätzlich die Steuerpflicht, doch diese wird in der Regel aufgrund der geringen Einnahme nicht erhoben, denn eine 125er würde theoretisch nur 9,20 € pro Jahr kosten.
Zum besseren Verständnis haben wir hier Beispielrechnungen für Euch zusammengetragen - Änderungen und Irrtümer vorbehalten:
Beispielrechnung 1:
Yamaha MT07 mit 698 cm³ und ganzjähriger Zulassung. 1,84 € x 28 angefangene 25 cm³ ergeben 51,52 €
Beispielrechnung 2:
Triumph Tiger 1200 GT Pro mit 1.200 cm³ und Saisonzulassung von März bis einschließlich November (Saison 03/11). 1,84 € x 48 angefangene 25 cm³ x 275 Tage / 365 Tage ergeben 66,54 €
Beispielrechnung 3:
Vespa GTS 300 mit 278 cm³ und Saisonzulassung von März bis einschließlich November (Saison 03/11). 1,84 € x 12 angefangene 25 cm³ x 275 Tage / 365 Tage ergeben 22,08 €
Und wie sieht das ganze bei E-Fahrzeugen aus?
Für einen befristeten Zeitraum von maximal 10 Jahren ab Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 sind E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung wird allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
Nach Ablauf der Steuerbefreiung beträgt die Steuer für Elektrofahrzeuge 50% der Steuer für Nutzfahrzeuge mit gleichem Gewicht, es wird in 200 kg-Schritten bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht gerechnet. Eine Masse von 450 kg entspräche also 3 angefangenen 200 kg-Schritten.
Ein Motorrad mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 410 kg hat also drei Berechnungseinheiten zu je 11,25 €, in der Summer dann 33,75 €. Gemäß KraftStG ggf. auf volle Euro abgerundet und bei Elektrofahrzeugen um 50% ermäßigt beträgt die Kfz-Steuer schließlich 16,00 €.
Alles in Allem also gar nicht so kompliziert und vor allem auch ein bezahlbar, oder? Ein Mittelklasse-Motorrad mit Saisonkennzeichen liebt bei ca. 35 €, das finden wir durchaus fair!
Liebe Grüße sendet euch euer hmf Team aus Würzburg!
Ihr wollt weitere Infos? Dann sprecht uns an oder schaut mal beim Mobilitätsmagazin des Bussgeldkatalogs vorbei.
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